Energiepolitik der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gGmbH

Die Geschäftsführung hat eine Energiepolitik formuliert und durch Veröffentlichung auf der Internetseite den Mitarbeitern und interessierten Parteien bekannt gegeben. Mit dieser Energiepolitik verpflichtet sich die Geschäftsführung, das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018 einzuführen, zu unterstützen und ständig zu verbessern.
Nachhaltigkeit ist für unser Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Daher ist unser Ziel, die Nachhaltigkeit unseres Handelns gegenüber unseren Patienten, Mitarbeitern und unserer Umwelt fortlaufend zu verbessern. Dies erreichen wir durch die systematische Analyse des Energieverbrauchs und die Entwicklung und Umsetzung von technischen und organisatorischen Konzepten. Die Geschäftsführung unterstützt die Beschaffung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen sowie auslegungsbezogene Tätigkeiten, die Auswirkung auf die energiebezogene Leistung haben.
Aus diesen Gründen verpflichtet die Geschäftsführung sich und alle Mitarbeiter die im Managementsystem festgelegte Organisation aktiv anzuwenden. Dadurch können wir das System und die resultierenden energetischen Leistungen fortlaufend verbessern.
Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, rechtlicher Anforderungen, Verpflichtungen und Richtlinien, sowie interne Anforderungen, insbesondere die im Zusammenhang mit Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch stehen, ist für uns dabei ein Mindeststandard. Die Geschäftsführung informiert die Mitarbeiter über bestehende Forderungen unserer Patienten und des Gesetzgebers. Sie formuliert und lebt eine klare Energiepolitik, konkretisiert diese durch Ziele und legt eindeutige Strategien zur Zielerreichung fest.
Sie stellt für die Anwendung des Energiemanagements notwendige Ressourcen zur Verfügung und führt regelmäßige Bewertungen der Wirksamkeit durch. Die Geschäftsführung gibt die für das Energiemanagement notwendigen Mittel frei, stellt sicher, dass Energieziele festgelegt werden und die energiebezogene Leistung in der Langfristplanung berücksichtigt wird. Zur Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zählt auch der Zugang zu notwendigen Informationen und Weiterbildungen.
Sollten Änderungen der Energiepolitik notwendig werden, so findet eine Revision statt. Die Energiepolitik wird mindestens jährlich auf ihren Änderungsbedarf hin geprüft.
Essen, 26.03.2025