Noch kann ich bestimmen
Der wissenschaftliche und technische Fortschritt eröffnet schwerstkranken Menschen heute Therapiemöglichkeiten, die vor Jahren noch undenkbar schienen. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin. Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen.
Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten. Das gilt für die Einleitung wie auch für die Fortführung einer Therapie. Solange der Patient noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt diese Zustimmung geben oder verweigern. Wie stellt man aber den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, und nicht mehr entscheidungsfähig ist? Wer kann dann stellvertretend für diesen Menschen entscheiden? Wer in einer solchen Situation möchte, dass sein Wille beachtet wird, kann mittels einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht / -verfügung Vorsorge treffen.