Operationen am Ohr
Das Ohr lässt sich anatomisch in vier Bereiche unterteilen. Das Außenohr, das Mittelohr, das Innenohr und die Nervenbahnen. Die häufigste Indikation zur Ohroperation ist die chronische Entzündung des Ohres mit ihren Folgen.
Das Ohr lässt sich anatomisch in vier Bereiche unterteilen. Das Außenohr, das Mittelohr, das Innenohr und die Nervenbahnen. Die häufigste Indikation zur Ohroperation ist die chronische Entzündung des Ohres mit ihren Folgen.
Das Ohr gliedert sich anatomisch in die vier Bereiche Außenohr, Mittelohr, Innenohr und die Nervenbahnen. Das Außenohr besteht aus der Ohrmuschel und dem Gehörgang, der durch das Trommelfell vom Mittelohr abgetrennt ist. Das Mittelohr ist ein System lufthaltiger Zellen und Räume, die mit Schleimhaut ausgekleidet sind. Zu seinen Strukturen gehören das Trommelfell, die Pauke mit den drei Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss und Steigbügel), die lufthaltigen Räume des Warzenfortsatzes (Mastoid) und die Tube als Verbindung zum Nasenrachenraum. Durch den Mittelohrraum laufen der Gesichtsbewegenerv und der Schmecknerv. Das Innenohr beinhaltet das eigentliche Hörorgan (Cochlea) und das Gleichgewichtsorgan. Aus diesen Organen laufen die Nerven in das Gehirn zur weiteren Verarbeitung.
Damit der Schall das Innenohr erreicht, wird er durch den Gehörgang auf das Trommelfell geleitet, von diesem aufgefangen und durch die Gehörknöchelchenkette an das Innenohr weitergereicht und verstärkt (Schallleitung). Im Innenohr sitzen die Hörzellen, die die Hörinformation über die Hörbahnen an das Hirn weitersenden (Schallempfindung).
Die häufigste Indikation zur Ohroperation ist die chronische Entzündung des Ohres mit ihren Folgen. Der chronische Entzündungsverlauf kann durch wiederholte akute Mittelohrentzündungen oder durch eine Minderbelüftung der Mittelohrräume entstehen. Seltener bedingt ein Loch im Trommelfell, durch das immer wieder Fremdstoffe die empfindlichen Mittelohrräume reizen können, den chronischen Verlauf. In anderen Fällen zwingt eine dauerhafte Mittelohrentzündung mit Knochenbeteiligung (Cholesteatom) zur Operation.
Des Weiteren gibt es Verknöcherungsprozesse der Gehörknöchelchen (Otosklerose), welche operativ angegangen werden können. Die Folgen einer permanenten Ohrerkrankung können eine Schwerhörigkeit, ein „laufendes“ Ohr, Ohrgeräusche, Schwindel oder Ohrenschmerzen sein. Nicht alle Beschwerden können operativ behoben werden. Eine Hörschwäche des Innenohres bei einer Altersschwerhörigkeit kann zum Beispiel nicht operativ verbessert werden. Ebenso lassen sich Ohrgeräusche nicht „einfach wegoperieren“.
Nach einer Ohroperation kommt es fast immer zu einer deutlichen Besserung der zur Operation führenden Beschwerden. Normalerweise heilt das neue Trommelfell gut ein. Das Hörergebnis ist meist zufrieden stellend, hängt aber vom Ausmaß der vorangegangenen Zerstörungen im Bereich des Mittelohres, der Narbenbildung und der Belüftung ab und kann deshalb im Einzelfall nie mit letzter Sicherheit vorhergesagt werden. Das endgültige Hörresultat stellt sich erst nach Wochen oder Monaten ein.
Eine Garantie auf eine Aufhebung der Beschwerden existiert aber nicht. In manchen Fällen muss einer Operation eine weitere folgen, um zum Beispiel das Hören weiter zu verbessern oder Ausbesserungen an dem neuen Trommelfell vorzunehmen. Ausgedehnte Erkrankungen und fortgeschrittene chronische Eiterungen machen zuweilen mehrere Eingriffe nötig. Hörminderungen, die auf einer Innenohrschädigung beruhen, sind nicht operativ auszugleichen.
Der Eingriff erfolgt in einer Vollnarkose. Nach Einleitung der Narkose werden Sie in eine halbsitzende Position gelagert und steril abgedeckt.
Die Operation findet unter zusätzlicher örtlicher Betäubung durch den Gehörgang statt, der entsprechend erweitert wird. Die gesamte Operation erfolgt unter dem Mikroskop. Die Operation kann technisch sehr anspruchsvoll sein und oft lässt sich erst während der Operation (nach Eröffnung des Mittelohres) entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind. Neben dem Trommelfellaufbau mit kleinen Knorpelstreifen (Palisaden), welche entweder hinter dem Ohr oder im Bereich des Gehörgangeinganges entnommen werden, müssen manchmal auch Teile der Gehörknöchelchen oder in seltenen Fällen entzündete Zellen aus dem Warzenfortsatz entfernt werden.
In der Klinik für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie wird zur Rekonstruktion der operierten Räume stets körpereigenes Material (Knorpel, Bindegewebe) verwendet. Nur in ganz seltenen Fällen erfordert die Schwere der Erkrankung den Einsatz von künstlichem Material (Prothesen).
Nach Abschluss der Operation wird der äußere Schnitt vernäht und der Gehörgang mit einer Tamponade ausgestopft, welche für zwei bis drei Wochen im Ohr belassen werden sollte (Entscheidung durch Operateur). Bei einer Otosklerose-Operation ist die Liegedauer der Tamponaden deutlich kürzer. Zusätzlich wird für zwei Tage ein Druckverband um den Kopf angebracht. Bei Bedarf erhalten Sie selbstverständlich ein Mittel gegen Schmerzen oder Schwindel.
Den meisten Patienten geht es nach einer Ohroperation so gut, dass sie bis auf wenige Ausnahmen oder am Steigbügel operierte Personen zwei Tage nach der Operation das Krankenhaus verlassen können.
Die allgemeinen Begleiterscheinungen und Risiken einer jeden Operation sind die Blutung, die Infektion oder die Wundheilungsstörung. Die speziellen Risiken einer Ohroperation sind sehr selten, aber bei bleibenden Störungen möglicherweise gravierend.
Durch einen knöchernen Kanal im Warzenfortsatz läuft der Gesichtsbewegenerv. Eine Verletzung von diesem kann zu einer temporären oder bleibenden Mimikstörung der entsprechenden Gesichtshälfte führen. Auch kann es nach der Operation zu einer Schmeckstörung auf der operierten Seite kommen, die meist nach Wochen oder Monaten selbstständig verschwindet. In seltenen Fällen kann es zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Gleichgewichtsfunktion mit Schwindel kommen. Sehr selten kann das Hörvermögen nach einer Operation schlechter sein als zuvor oder gar ganz ertauben oder Ohrgeräusche entstehen.
In seltenen Fällen kann es durch die Knorpelentnahme hinter dem Ohr zu einer abgeänderten Stellung der Ohrmuschel kommen.
Die meisten Patienten haben durch die Ohroperation selber kaum Probleme, nur die Narkosenachwirkungen wie Mattigkeit oder allgemeine Schwäche sind am ersten Tag typisch. Es kann ein Kopfdruck durch den Verband oder vorübergehend Schwindel entstehen. Durch den Verband hören Sie auf der operierten Seite schlechter. Geräuschsensationen wie „Knarzen oder Quatschen“ sind im operierten Ohr normal. Sollten Sie aber einen großen Schmerz verspüren, dann berichten Sie bitte dem Arzt davon.
Am Tag Ihrer Entlassung gehen Sie mit einer Ohrenklappe nach Hause. Sie erhalten einen Termin, an dem Sie zur Gehörgangstamponaden-Entfernung wieder ins Krankenhaus kommen müssen. Richten Sie sich bitte darauf ein, dass Sie erneut für wenige Tage stationär bleiben und bringen Sie zu diesem Termin einen Fön mit.
Sie werden in der Regel für zwei bis drei Wochen einen Ohrverband tragen. Sie dürfen ruhig auf dem operierten Ohr schlafen. Der Kopf sollte in den ersten drei Tagen nach der Operation ruhig gehalten und größere körperliche Erschütterungen vermieden werden. In den ersten vier Wochen nach der Operation darf die Nase nicht geschnäuzt, sondern nur „hochgezogen“ werden. Bitte öffnen Sie beim Husten oder Niesen den Mund weit und halten Sie sich nicht die Nase zu. Zudem sollten Sie sich in dieser Zeit nicht sportlich betätigen oder sich größeren Erschütterungen aussetzen.
Flugreisen sollten mindestens drei Monate nach der Operation nicht unternommen werden (bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt). Bitte achten Sie darauf, ob es in Ihrem Ohr beim Schlucken oder Gähnen „knackt“ (Zeichen einer guten Belüftung) und berichten Sie dem behandelnden Arzt davon. Sollten starke Schmerzen im Ohr auftreten oder das Ohr anfangen zu riechen, berichten Sie bitte umgehend dem HNO-Arzt darüber.
Bitte entfernen Sie nicht selbständig den Ohrverband und achten Sie darauf, dass der Verband nicht feucht oder nass wird. Auch nach der Entlassung ist eine weitere ärztliche Überwachung erforderlich. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren einweisenden HNO-Arzt. Dieser wird die weitere lokale Bandlung übernehmen und entscheiden, wann die Abstände zwischen den Behandlungen vergrößert werden können oder die Behandlung abgeschlossen ist.
Ein Jahr nach der Ohroperation ist eine Wiedervorstellung in unserer Klinik zur Kontrolle unter dem Mikroskop und zur Hörprüfung wünschenswert. Bei Patienten mit einem Cholesteatom (Knochenfraß) muss eine regelmäßige Beobachtung bei ihrem niedergelassenen HNO-Arzt und eine jährliche Kontrolle in unserem Hause durchgeführt werden, da ein Cholesteatom auch noch nach 20 Jahren wieder auftreten kann.
Klinik für HNO-Heilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie
Alfried Krupp Krankenhaus
Rüttenscheid
Alfried-Krupp-Straße 21
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