Bei einem Drittel der Patienten mit dem Befund eines Nierenzellkarzinoms liegt bereits bei Diagnosestellung eine Streuung des Tumors in benachbarte Lymphknoten, in das Skelettsystem, Lunge, Leber und Gehirn vor. Bei einem weiteren Drittel zeigt sich im Verlauf der Erkrankung eine Metastasierung.
Auch beim bereits metastasierten Nierenzellkarzinom kann die operative Entfernung der Niere (und gegebenenfalls der Tochtergeschwulste) notwendig werden, zum Beispiel bei nicht beherrschbaren Schmerzen oder bei wiederkehrenden Blutungen. Die operative Entfernung der Metastasen muss vor allem in Abhängigkeit von Lokalisation, Größe, Beschwerdesymptomatik und der Gesamtsituation des betroffenen Patienten diskutiert werden.
Bei einer ausgedehnteren Metastasierung sollte über die Einleitung einer medikamentösen Tumortherapie (targeted therapy) mit dem Ziel der Stabilisierung der Erkrankung gesprochen werden. Grundlage hierfür ist die Hemmung des Tumorwachstums durch eine Beeinflussung beziehungsweise Veränderung von Wachstumssignalen innerhalb der Tumorzelle (Signaltransduktion) und der Bildung von Blutgefäßen, die den Tumor oder dessen Tochtergeschwulste ernähren ((Neo)angiogenese). Aktuell sind sieben Substanzen verfügbar, die in Abhängigkeit des jeweiligen Befundes und des Gesamtzustandes des Patienten eingesetzt werden. Insbesondere sind hierbei auch Begleiterkrankungen sowie Medikamente, die von dem Patienten eingenommen werden, zu berücksichtigen.