Umstellung des Ambulanzbetriebes in der ALS-Ambulanz auf Videovisiten

Vorstellungen in der Klinik werden der aktuellen Krisenlage und den entsprechenden Vorgaben laufend angepasst.

Die Pandemie mit SARS-CoV-2 (verantwortlich für COVID-19) stellt die Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt und damit natürlich auch die Gesundheitsversorgung in Deutschland vor große Probleme. Bei weiterer Ausbreitung der Erkrankung und immer weiter steigenden Zahlen an infizierten Menschen, Patienten und damit auch Patienten mit schweren Verläufen bis hin zur Beatmungspflichtigkeit, ist es nach aktuellen Schätzungen möglich, dass die Krankenhäuser bundesweit in kurzer Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Um das zu vermeiden und nicht in eine Situation zu kommen, in der nur noch entschieden werden kann, welcher Patient behandelt wird und welcher nicht, unterstützen wir ausdrücklich die Verhaltensregeln für uns alle, die in unserer Gesellschaft zu weitreichenden Einschränkungen auch in unserem persönlichen Leben führen. Das hat natürlich auch Konsequenzen für die Fortführung unseres Ambulanzbetriebes.

Für eine Fortführung der Behandlung von Patienten mit einer ALS in der hiesigen Ambulanz sind für uns die nationalen Richtlinien, die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) sowie die lokalen Durchführungsbestimmungen bindend. Gleichzeitig sollte aber natürlich auch die medizinische Versorgung von Menschen möglich sein, die nicht an COVID-19 erkrankt sind und insbesondere natürlich auch von chronisch Kranken wie auch von Patienten mit einer ALS.

Bei der ALS handelt es sich um eine chronisch verlaufende Erkrankung mit fortschreitenden motorischen Defiziten und zunehmenden funktionellen Einschränkungen. Im Verlaufe der Erkrankung ist daher eine Anpassung der medikamentösen Therapie (z.B. symptomatische Behandlung), der Heilmittelversorgung (KG, Ergo, Logopädie, Atemtherapie usw.) und der Hilfsmittelversorgung erforderlich. Darüber hinaus stellen die Themenfelder Ernährung und Atmung/Beatmung im Verlauf bei einer großen Anzahl der Patienten Probleme dar, die auch eine relativ zeitnahe Diskussion, Aufklärung oder auch Einleitung einer spezifischen Maßnahme erforderlich machen.

Bei Patienten mit einer bereits stattfindenden nicht-invasiven Beatmung (Maskenbeatmung), bzw. bei Patienten, die bereits eine Ernährungstherapie über eine Magensonde (PEG) erhalten, kann eine medizinische Verlaufskontrolle und Anpassung erforderlich sein. Gleichzeitig gehören Patienten mit einer ALS allerdings auch zu den Risikopatienten, die gefährdet sind, im Falle einer COVID-19-Erkrankung einen schweren und lebensbedrohenden Verlauf zu erleben.

Videovisite

Wir können es daher nicht verantworten, den Ambulanzbetrieb wie bisher aufrecht zu erhalten. Bereits zu Beginn der Pandemie haben wir daher begonnen die allermeisten Visiten in Form einer Videovisite durchzuführen.

Alle Patienten werden vor dem eigentlich geplanten Ambulanztermin angerufen. Zum einen erfolgt dabei eine Abschätzung wie risikoreich ein Ambulanzbesuch wäre, sowohl für den Patienten als auch für das in der Ambulanz anwesende Personal. Zusätzlich werden aktuelle Informationen über den Krankheitszustand, wichtige Symptome und Probleme erfragt. Kann bzw. sollte ein persönliches Erscheinen im Krankenhaus vermieden werden, bieten wir an, eine Videovisite zum Zeitpunkt des geplanten Termins durchzuführen.

Auf Basis der durch die telemedizinische Visite erhobenen Informationen wird die weitere erforderliche Behandlung mit dem Patienten geplant. Die Versorgung mit Rezepten und Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel läuft wie bisher, unverändert und auf gewohntem Weg weiter.

Diese Maßnahmen sind außerordentliche und vorübergehende Maßnahme, die sich direkt aus der COVID-19-Pandemie ergeben. Um das dargestellte Vorgehen zu ermöglichen, bitten wir Sie um die Aktualisierung von Kontaktdaten, falls erforderlich.

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon 0201 434-41529 oder per E-Mail (bettina.fischer@krupp-krankenhaus.de) zur Verfügung.