Informationen für Beihilfe-Patienten

Die Unterbringung in einem Zweibettzimmer ist im Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Rüttenscheid eine Regelleistung. Mit dem Verband der privaten Krankenkassen ist ein Zuschlag für Komfortleistungen auf unseren Wahlleistungsstationen vereinbart. Diese Komfortleistungen werden von Ihrer Beihilfe nach der neuen Beihilfeverordnung vom 1. Januar 2019 grundsätzlich nicht übernommen.

Sollten Sie dennoch die Unterbringung auf einem Komfortzimmer wünschen, werden Ihnen die dadurch entstehenden Kosten persönlich in Rechnung gestellt. Je nach persönlichem Erstattungsanspruch einer Beihilfestelle ergeben sich pro Tag folgende Kosten:
 

30 Prozent Kostenübernahme

Unterbringung im Komfort-Zweibettzimmer79,00 Euro
Kostenübernahme durch die private Krankenkasse-23,70 Euro
Ihr Kostenanteil pro Tag55,30 Euro


50 Prozent Kostenübernahme

Unterbringung im Komfort-Zweibettzimmer79,00 Euro
50 Prozent Kostenübernahme durch die private Krankenkasse-39,50 Euro
Ihr Kostenanteil pro Tag39,50 Euro


Insgesamt liegt der maximal zu erbringende Differenzbetrag somit bei 55,30 Euro pro Tag. Dieser Differenzbetrag kann je nach Versicherungsschutz durch Ihre Tagegeldversicherung abgedeckt sein.

Ohne Kostenübernahme der Beihilfe entfällt für Sie die Zahlung Ihres Eigenanteils für die Unterbringung im Zweibettzimmer in Höhe von 15 Euro pro Tag.

Haben Sie Fragen zur Beihilfe oder zu Ihrer Abrechnung, dann wenden Sie sich gern an unser Patientenmanagement.