Zulassung von Nivolumab in der Therapie des Nierenzellkarzinoms
Nachdem der Wirkstoff Nivolumab bereits seit längerer Zeit in der Behandlung spezieller Formen des malignen Melanoms (Hautkrebs) und des Bronchialkarzinoms (Lungenkrebs) eingesetzt wird, ist er nun auch zur Therapie bestimmter Formen des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (Nierenkrebs) als Zweitlinientherapie zugelassen.
Die Therapie stellt eine sogenannte immunonkologische Behandlung ("Krebsimmuntherapie") dar, da es sich bei dem Wirkstoff um einen Antikörper handelt, der gegen einen Rezeptor (Checkpoint-Rezeptor PD-1) auf aktivierten T-Zellen (Immunzellen) gerichtet ist.
Wirkweise: Wenn die natürlichen Proteine (Eiweißstoffe) PD-L1 an diesen Rezeptor binden, wird die T-Zelle inaktiviert. Auf diese Weise reguliert der Körper das Immunsystem, um eine Überaktivierung zu verhindern. Es wurde nachgewiesen, dass auch Tumorzellen PD-L1 produzieren, um sich vor T-Zellen zu schützen. Die Wirkung des Präparates beruht darauf, dass Nivolumab PD-L1 daran hindert, an den PD-1-Rezeptor zu binden, und es den T-Zellen damit ermöglicht, den Tumor wieder zu attackieren.
Nivolumab wird alle 14 Tage als Infusion über einen Zeitraum von 60 Minuten verabreicht. Zu den häufigsten möglichen Nebenwirkungen gehören Müdigkeit, Hautausschlag, Juckreiz, Übelkeit und Durchfall.
In der sogenannten Check-Mate-025-Studie zeigte Nivolumab eine Verlängerung des Gesamtüberlebens gegenüber dem bereits zugelassenen Wirkstoff Everolimus (25 Monate gegenüber 20 Monaten).
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