Der Medizintipp: Ästhetische Chirurgie mit Verantwortung
Ästhetische Operationen sind nicht immer auch medizinisch notwendig. Doch für viele Patientenwünsche gibt es gute Gründe, wie Priv.-Doz. Dr. med. Jörg Hauser, Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie, weiß.
„Die ästhetische Chirurgie beschreibt auch Grenzbereiche – zum Beispiel dann, wenn gewisse Fehlbildungen des menschlichen Körpers das ästhetische Gesamtbild beeinträchtigen.“ Dies kann der Fall sein, wenn eine Frau eine sehr stark unterschiedlich ausgeprägte linke und rechte Brust hat. Auch ein disproportional großer Busen kann zu einer Belastung werden – sowohl psychisch als auch physisch.
Eine schiefe Nase sorgt häufig auch für eine beeinträchtigte Atmung. Hautfalten, die sich nach starkem Gewichtsverlust nicht mehr zurückbilden, können zu einem Hygienerisiko werden. Auch in diesen Fällen kann eine Operation sowohl ästhetisch als auch medizinisch begründet sein.
Die Verantwortung des ästhetischen Chirurgen
Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, entscheidet der Arzt gemeinsam mit dem Patienten, ob ein Eingriff in Frage kommt. Dabei trägt der Fachmann eine große Verantwortung, denn nicht immer sind die Wünsche des Patienten nachvollziehbar. Bei einer sogenannten Dysmorphophobie stellen Patienten einen ästhetischen Makel an sich fest, der für die Menschen in ihrem Umfeld gar nicht sichtbar ist. „Es ist sehr wichtig, diese Menschen im ärztlichen Gespräch zu erkennen, denn man kann sie mit einer Operation nicht glücklich machen“, weiß Priv.-Doz. Dr. med. Jörg Hauser.
Weitere Informationen und Beratungsangebote zur Ästhetischen Chirurgie am Alfried Krupp Krankenhaus finden Sie auf den Seiten der <link>Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie.
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