Therapieentscheidungen am Lebensende – dürfen Angehörige mitentscheiden?
Termine
Bei Therapieentscheidungen am Lebesende gilt es immer wieder schwierige Rechtsfragen zu beantworten. Rechtsanwalt Wolfgang Putz berichtet über die aktuelle Entwicklungen im deutschen Medizinrecht, gibt auf der Veranstaltung wichtige Hilfestellungen und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Die Herausforderungen für Ärzte sind vielfältig: Angehörige von Patienten mit fehlender Einwilligungsfähigkeit nehmen beispielsweise oft das Recht für sich in Anspruch, Ärzten verbindliche medizinische Vorgaben zu machen. Mitunter wird das Ärzteteam dabei durch das massive Auftreten der Angehörigen unter Druck gesetzt. Dabei haben Ärzte nichts zu befürchten, denn einzig und alleine der mutmaßliche Patientenwille und die ärztliche Indikation sind bei Therapieentscheidungen maßgeblich. Andererseits kennen wir auch vorsorgebevollmächtigte Angehörige, bezieungsweise rechtliche Betreuer, die wissen, das sie die Indikationsstellung nicht entscheiden können, sehr wohl aber — quasi als Bote des Patientenwillens — berufen sind, „dem Patienten seine Stimme zurückzugeben“. Angehörige dürfen jedoch genau so wenig wie entscheidungsfähige
Patienten, eine nicht indizierte Therapie einfordern. Würden Ärzte darauf eingehen, würden sich Angehörige und Ärzte strafbar machen.
Referent
Rechtsanwalt Wolfgang Putz ist Sozius einer großen Kanzlei für Medizinrecht und Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit bald vierzig Jahren kämpft Wolfgang Putz für ein selbstbestimmtes Sterben und hat hierfür erfolgreich zahlreiche bundesweit Aufsehen erregende Prozesse vor höchsten deutschen Gerichten geführt.
Programmablauf
- 16.00 Uhr
Rolf R. Diehl
Begrüßung und Einführung - 16.10 Uhr
Wolfgang Putz
Therapieentscheidungen am Lebensende – dürfen Angehörige mitentscheiden? - 17.00 Uhr
Podiumsdiskussion mit Florian Ebner, Steffen Nägel, Wolfgang Putz, Matthias Thöns
Moderation: Rolf R. Diehl - 17.30 Uhr
Ausklang mit Imbiss
Referent und Podiumsteilnehmer
Rechtsanwalt Wolfgang Putz, Kanzlei für Medizinrecht München,
Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. med. Matthias Thöns
Anästhesist und Palliativmediziner, Palliativnetz Witten e.V.
Dr. med. Steffen Nägel
Intensivmediziner und Oberarzt der Klinik für Neurologie, Alfried Krupp Krankenhaus
Prof. Dr. med. Dr. (Univ. Verona) Florian Ebner
Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie, Alfried Krupp Krankenhaus
Prof. Dr. rer. nat. Rolf R. Diehl
Klinischer Neuropsychologe und Vorsitzender der Klinischen Ethikkomitees, Alfried Krupp Krankenhaus
Anmeldung
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung ist die Teilnehmerzahl auf 40 Personen beschränkt. Externe Teilnehmer benötigen einen zertifizierten negativen Corona-Schnelltest. Unbegrenzt werden wir auch eine Teilnahme per Zoom anbieten. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung (Name, Vorname, Telefon-Nummer)
bis zum 20. November 2022 möglich: https://www.krupp-krankenhaus.de/ueber-uns/ethiknachmittag-2022.html
Alfried Krupp Krankenhaus
Rüttenscheid
Berthold Beitz Saal
Alfried-Krupp-Straße 21
45131 Essen