Darüber hinaus dürfen Informationen über die Identität eines Hinweisgebers oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, jeweils in folgenden Fällen an die zuständige Stelle weitergegeben werden:
- in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden,
- aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren,
- aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
Der Hinweisgeber wird vorab über die Weitergabe informiert. Hiervon wird abgesehen, wenn die Strafverfolgungsbehörde, die zuständige Behörde oder das Gericht der Meldestelle mitgeteilt hat, dass durch die Information die entsprechenden Ermittlungen, Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gefährdet würden. Dem Hinweisgeber werden mit der Information zugleich die Gründe für die Weitergabe schriftlich oder elektronisch dargestellt.
Ferner dürfen Informationen über die Identität des Hinweisgebers oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität der Person erlauben, weitergegeben werden, wenn
- die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und
- der Hinweisgeber zuvor in die Weitergabe eingewilligt hat.
Ausnahmen vom Schutz der Vertraulichkeit von Personen, die Gegenstand einer Meldung sind
Eine Weitergabe von Informationen zu Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder sonstige in einer Meldung genannte Personen ist abweichend von den Vertraulichkeitspflichten zulässig, wenn die Informationen in nachfolgenden Fällen an die jeweils zuständige Stelle weitergegeben werden:
- bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung,
- von internen Meldestellen, sofern dies im Rahmen interner Untersuchungen bei dem jeweiligen Beschäftigungsgeber oder in der jeweiligen Organisationseinheit erforderlich ist,
- sofern dies für das Ergreifen von Folgemaßnahmen erforderlich ist,
- in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörde,
- aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren,
- aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.